Widerspruch gegen den Pflegebescheid

Beinah jeder dritte Erstantrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird abgelehnt oder zu niedrig eingestuft. Oftmals liegt der Grund dafür in der Fehleinschätzung des Pflegebedarfs der Antragsteller durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Das kann schwerwiegende Folgen haben. Denn pflegebedürftige Menschen, deren Pflegebedarf unterschätzt wird, erhalten dann entweder zu wenig Hilfe oder ihnen werden die Hilfeleistungen, die ihnen sonst zugestanden hätten, sogar ganz verwehrt.
Doch, wie kann man gegen eine vermeintliche Fehleinschätzung vorgehen?
Erfahren Sie hier, wie Sie Schritt für Schritt, Widerspruch gegen den Pflegebescheid enlegen können. Es kann sich lohnen!

Schritt für Schritt zum Widerspruch

Schritt 1: Fordern Sie das Gutachten des MDK an
In vielen Fällen verschickt die Pflegeversicherung das Gutachten zusammen mit dem Pflegebescheid zu den Versicherten. Sollte das Gutachten jedoch noch nicht bei Ihnen angekommen sein, fordern Sie es möglichst gleich an, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben. Denn ein Widerspruch ist meist nur innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheides möglich.

Schritt 2: Lesen Sie das Gutachten genau durch
Dennoch sollte ein Widerspruch gut vorbereitet sein. Prüfen Sie alle Angaben auf dem Guthaben inhaltlich und suchen Sie nach möglichen Fehlern. Wichtig ist hierbei, dass Sie geordnet vorgehen, um am Ende möglichst genau darlegen zu können, weshalb sie den Bescheid nicht akzeptieren können. Beispielsweise könnte ein Pflegebedarf fehlen oder einige Sachverhalte könnten falsch dargestellt worden sein.

Schritt 3: Lassen Sie sich beraten
Holen Sie sich Tipps von Pflegeberatern, einem Pflegestützpunkt oder von Pflegefachkräften. Diese können meist gut einschätzen, wo im Gutachten mögliche Fehler liegen.

Schritt 4: Vorbereitung auf den Widerspruch
Daraufhin können Sie sich Gedanken darüber machen, welche Optionen der Antragsteller hat, um dem Bescheid zu widersprechen. Bedenken Sie, dass nur bestimmte Personen dazu berechtigt sind, Widerspruch einzulegen. Dazu zählen – neben dem Versicherten selbst – sein Bevollmächtigter, eine seiner Pflegepersonen oder der gesetzlich bestellte Betreuer des Versicherten.

Schritt 5: Schriftlicher Widerspruch
Um einen Widerspruch einzulegen reicht ein formloser Antrag aus. Dennoch lassen sich im Internet viele Vorlagen finden, die Sie für den schriftlichen Antrag nutzen können. Eine Auswahl an Vorlagen finden Sie am Ende des Berichts.
Den Antrag können sie über drei Wege an die Pflegeversicherung übermitteln:
1. Sie können den Antrag persönlich in der Geschäftsstelle abgeben,
2. ihn per Einschreiben an die Versicherung senden
3. oder ihn als Fax versenden. (Sie sollten den Sendebericht sicher verwahren!)

Schritt 6: Sammeln Sie zusätzliche Informationen
Je mehr Arztbriefe, Atteste, Entlassungsberichte des Pflegebedürftigen und weitere medizinischen Dokumente bei einem möglichen zweiten Gutachten vorliegen, desto besser. Fordern Sie all diese Dokumente bei den Ärzten und Krankenhäusern an. Insbesondere, wenn diese beim ersten Gutachten noch nicht berücksichtigt wurden.

Das kann die Chancen auf einen Anspruch auf Pflegegrad durchaus erhöhen. Hilfreich ist zudem die Nutzung eines Pflegegradrechners, der Ihnen dabei helfen kann, den Pflegegrad des Versicherten besser einzuschätzen und diesen vor dem Gutachter zu beweisen.

 

Weitere Informationen zum Thema  finden Sie im Ratgeber >>

 

 

(Foto: LoggaWiggler/Pixabay – CC0 Creative Commons)

 

Kommentare

mood_bad
  • Keine Kommentare vorhanden.
  • chat
    Kommentar erstellen