Was man zum Thema Pflege wissen sollte

Über das Thema Pflege wird in regelmäßigen Abständen in den Medien berichtet und diskutiert.
Jeder kann zum Pflegefall werden, trotzdem wird das Risiko chronisch unterschätzt. Dementsprechend ist die Informationslage bei vielen Bürgern schlecht. Das sollte man wissen: Die vier wichtigsten Dinge, die man zum Thema Pflege wissen sollte.

1. Jeder Mensch kann pflegebedürftig werden

Das Risiko, zum Pflegefall zu werden, ist hoch. 2015 waren knapp drei Millionen Menschen in Deutschland auf Pflege angewiesen. Studien zufolge dürften es im Jahr 2035 sogar vier Millionen sein. Dennoch wird das Risiko unterschätzt. Ein häufiger Grund ist, dass viele Menschen über das Thema Pflege nicht gut darüber informiert sind.
Fast jeder zweite Mann wird, Studien zufolge, in seinem Leben einmal zum Pflegefall, bei Frauen sind es sogar zwei Drittel. Ursächlich ist hierfür vor allem, dass Frauen durchschnittlich deutlich älter werden als Männer. Grundlegende Informationen zum Thema Pflege findet man auf der vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn initiierten Internetseite unserjens.de. Hier sind die vier wichtige Fakten übersichtlich zusammengestellt.

2. Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist abhängig vom Pflegegrad

Im Jahr 2017 wurden die früheren Pflegestufen in die Pflegegrade 1 bis 5 umgewandelt.
Die Einteilung der Pflegebedürftigkeit richtet sich nach dem Umfang des Pflegebedarfs. Hiernach erfolgt die Zuordnung der Pflegegrade. Vom Pflegegrad abhängig ist die Höhe des Pflegegeldes.
Durch die Umwandlung in Pflegegrade sollen die Pflegeleistungen unter anderem besser an die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also vor allem Menschen mit Demenz, angepasst werden. Sobald der Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse gestellt wurde, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen unabhängigen Gutachter beziehungsweise eine unabhängige Gutachterin mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Weitere Informationen zum Thema Pflegegrade, Pflegeformen und Pflegegeldrechner finden Sie hier: Die 5 Pflegegrade.

Pflegekosten
(Foto: djd/vigo Krankenversicherung/K. & U. Annas – stock.adobe.com)

3. Pflegekosten

Ein Einzug in ein Pflegeheim ist mit einigen Kosten (Pflegeheimkosten) verbunden, nicht nur für Betroffene, sondern möglicherweise auch für Angehörige. Die Kosten der Pflege werden unterschätzt. Der PKV-Verband hat die durchschnittlichen Eigenkosten berechnet: Nach Abzug der Leistungen durch die Pflegepflichtversicherung kostet die Unterbringung im Pflegeheim 1.840 Euro monatlichen Eigenanteil. Abhängig von Angebot, Ausstattung und Lage des Pflegeheims kann der Eigenanteil sogar zwischen 2.500 Euro bis über 3.000 Euro betragen.
Entscheidend sind mithin die effektiven Kosten und die Finanzierung eines Heimplatzes im Altenheim.

Pflegegeldversicherung

Bei Pflegebedürftigkeit gibt es in Deutschland mit der gesetzlichen Pflegeversicherung eine finanzielle Absicherung. Die Leistungen der Pflegekasse sind nur eine Art Teilkasko. Häufig reichen die Leistungen aus der Pflegeversicherung aber nicht aus, die hohen Kosten der Aufwendungen komplett zu decken. In diesem Fall müssen die Kosten durch eigene Ersparnisse oder durch den Elternunterhalt bezahlt werden. Mit einer Pflegezusatzversicherung können sich Versicherte, als ergänzender und privater Schutz, gegen die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit absichern.
Mit einer privaten Pflegetagegeldversicherung wie z. B. dem Düsseldorfer Pflegegeld lässt sich die Deckungslücke zwischen den tatsächlich anfallenden Pflegekosten und den Leistungen der Pflegekasse maßgeschneidert schließen. Mehr Infos gibt es unter
vigo-krankenversicherung.de.
Das Pflegetagegeld liegt zwischen täglich zehn und hundert Euro, die abzusichernden Pflegegrade sind frei wähl- und flexibel gestaltbar. Die Leistung wird sowohl bei stationärer als auch ambulanter Pflege erbracht.

 

(Presseservice: djd)

 

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Kommentare

  • Modibo KONE
    08.07.2022 um 01:39

    Sehr geehrte Herren und Damen,
    Ich bin Modibo Kone aus Mali. Ich habe schon einen Schulvertrag für einen Ausbildungsplatz zum Pflegefachmann für schulischen Teil bei Ludwig Fresenius Schule Stadthagen am 01.08.2022. Ich bin auf Suche nach einem Pflegeheim (Einrichtung) für praktischen Teil. Auf diese Stelle bewerbe mich in Ihrer Einrichtung. Bitte helfen Sie mir !
    Mit freundlichen Grüßen.
    Modibo KONE.

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