Betreutes Wohnen, was ist das eigentlich?

Wie will ich leben, wenn ich älter bin? Diese Frage stellen sich viele Menschen über 50. Die meisten von ihnen möchten ihren Ruhestand nach eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten. Neben dem Wohnen in den eigenen vier Wänden und im Altenheim hat sich das „Betreute Wohnen“ oder auch „Service Wohnen“ genannt, als zusätzliche Wohnform im Alter etabliert. Aber was bedeutet „Betreut Wohnen“ eigentlich?

 

Definition
Der Begriff „Betreut Wohnen“ ist erst wenige Jahre alt. Wie der Name schon sagt, wird hier richtig gewohnt, in eigenen Wohnungen, aber betreut.

Als Wohn- und Lebensform war das „Betreute Wohnen“ lange Zeit nur unzureichend gesetzlich definiert. Seitdem das Heimrecht Landesrecht ist, haben alle Bundesländer in ihren neuen Landesheim- oder Landeseinrichtungsgesetzen Definitionen aufgenommen.

Beim Betreuten Wohnen gilt der Grundsatz: so viel Selbständigkeit wie möglich, so viel Hilfe wie nötig. Hier wird versucht, die Vorteile des selbstständigen Lebens im eigenen Haushalt (Unabhängigkeit und Privatsphäre) mit den Vorteilen des Lebens in einer gut ausgestatteten Wohnanlage mit barrierefreiem Wohnraum und einer Reihe von Leistungen im Bereich der Sicherheit, allgemeiner Betreuung und Unterstützungsleistungen (Angebot mit Versorgungs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen) zu kombinieren.

Hier hebt sich der Begriff vom klassischen Verständnis eines Altenheimes ab, mit dem man häufig schwere Pflege, Abhängigkeit, Doppelzimmer ohne Komfort, Krankheit und Sterben assoziiert.

Ziel des „Betreuten Wohnen“ ist es also, den Menschen so wenig Verantwortung wie nötig abzunehmen und sie zu fördern, das Leben selbständig zu gestalten bzw. eine Unterbringung in einem Altenheim oder Pflegeheim zu vermeiden oder so weit wie möglich hinauszuschieben.

 

Verschiedene Begriffe
Für das Betreute Wohnen gibt es bislang weder verbindliche Standards, noch ist der Begriff gesetzlich geschützt. So kann jeder Anbieter selbst bestimmen, welche Leistungen er unter so vielfältigen Begriffen wie „Begleitendes Wohnen“, „Wohnen mit Service“ oder „Wohnen Plus“ anbietet.
Wichtige Unterschiede betreffen vor allem die Organisationsformen, Qualität, Art und Umfang der Hilfen.

Im Betreuten Wohnen bietet der Anbieter die Pflege nicht selbst an, da sonst die Einrichtung als Altenpflegeheim nach dem Heimgesetz  definiert wird. In Notfällen bedeutet es trotzdem, dass schnell geholfen wird. So z.B. über eine eigene Notrufanlage. Oftmals arbeiten die Anbieter auch mit einem Hilfsdienst zusammen. Hier wird die Hilfe über Funk gerufen.

Zu den Mindestleistungen bei der Betreuung gehört eine regelmäßige Beratung bei Fragen zur Wohnsituation und der alltäglichen Lebensführung. Außerdem werden Hilfen bei der Antragstellung für Leistungen zur Pflege, Betreuung und ärztlichen Versorgung gegeben und über die Möglichkeiten zur Notrufsicherung sowie über Dienstleistungs- und Freizeitangebote vor Ort informiert werden. Bei Bedarf werden konkrete Hilfen und Dienstleistungen vermittelt. Diese Grundleistungen sind unabhängig von der Inanspruchnahme und werden von allen Bewohnerinnen und Bewohnern finanziert.

 

Kosten
Die Kosten für den Grundservice können sehr unterschiedlich ausfallen. Sie müssen jedoch für den Mieter transparent sein und sollten im Betreuungsvertrag enthalten sein. Dieser Betreuungsvertrag sollte darüber hinaus die Leistungen, die in der Grundpauschale enthalten sind, deren Dauer und Verfügbarkeit auflisten und genau beschreiben.

Das „Betreute Wohnen“ ist in der Regel nicht preiswert. Daher ist es überlegenswert, ob nicht für die Mehrkosten eine Hilfskraft beschäftigt werden kann, die den Haushalt regelt und auch bei der Medikamentengabe, dem wöchentlichen Baden und sonstigen Anforderungen behilflich ist. Der Vorteil, man bleibt in seiner gewohnten Umgebung und die Selbständigkeit wird ebenso beibehalten.

 

Kosten & Leistungen
In der Regel wird beim betreuten Wohnen eine monatliche Grundpauschale für den Service fällig, der mindestens folgende Leistungen enthalten sollte:

  • Grundleistung
    – Hausmeisterservice
    – 24-Stunden-Hausnotruf

    – Ansprechpartner mit festen Sprechzeiten
    – Informationen über aktuelle Freizeitangebote
    – Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen (Schwimmbad, Bibliothek etc.)
    – Unterstützung bei der Vermittlung und Organisation von Hilfsleistungen

 

  • Individuelle Serviceleistungen nach Bedarf
    – Begleitdienste
    – Verpflegungsservice (In der Anlage oder „Essen auf Rädern“)
    – Hilfe im Haushalt wie z. B. Wäscheservice, Einkaufsservices, Reinigung etc.
    – Ambulante Pflege
    – Fahr- und Bringdienste

 

Vor- und Nachteile vom betreuten Wohnen

VorteileNachteile
Barrierefrei und pflegegerechtUmzug aus der vertrauten Umgebung nötig
Betreuung fexibelHomogenes Wohnumfeld
Breites ServiceangebotZusatzkosten
Soziales Umfeld / oft großes FreizeitangebotWeiterer Umzug notwendig, wenn keine Pflegestation vor Ort

 

Seniorenresidenzen
Seniorenresidenzen gelten als die Luxusvariante von betreuten Wohnanlagen. Diese Wohneinrichtungen bieten den Komfort und die Ausstattung eines Hotels und genießen daher den Ruf besonders nobel zu sein.

Seniorenresidenz

Häufig sind Seniorenresidenzen sehr zentral gelegen und hochwertig ausgestattet. Hauptsächlich bestehen sie aus einzelnen Appartements oder kleineren Wohnungen. Nicht selten beherbergen diese Residenzen ein Schwimmbad, ein Fitnessstudio, Restaurants und Cafés oder eine Bibliothek. Das Serviceangebote, das auch kulturelle Veranstaltungen beinhaltet und das Betreuungsangebot ist in der Regel sehr umfangreich und daher entsprechend kostspielig. Ambulanten Pflege in der Wohnung und vollstationäre Pflege, in räumlich abgetrennten Bereichen der Anlage, komplementieren das Angebot.

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