Ob Daheim, ambulant oder im Pflegeheim – Wenn ein Familienmitglied plötzlich Pflege benötigt, stellt diese veränderte Situation häufig die ganze Familie vor eine echte Herausforderung. Aber egal für welches Pflegemodell man sich entscheidet, es gibt Unterstützung und Hilfe.
Häusliche Pflege zu Hause
In den eigenen 4 Wänden zu leben gibt Sicherheit. Dann ist es ein großes Glück, wer pflegende Angehörige in der Familie hat. Sie sind vertraut und kennen in der Regel die persönlichen Eigenheiten der pflegebedürftigen Person und kümmern sich, ohne auf die Uhr zu schauen. Außerdem ist die Pflege zu Hause auch die kostengünstigste Möglichkeit. Bei diese, Modell zahlt die Pflegeversicherung ein vom Pflegegrad abhängiges Pflegegeld direkt an den Versicherten. Über die Ausgaben (Pflegemittel) des Pflegegeldes kann dann frei entschieden werden. Die Höhe des Pflegegeldes ist dabei abhängig vom Pflegegrad. Es gibt fünf Pflegegrade.Derzeit liegt das maximale Pflegegeld für häusliche Pflegebei 901 Euro monatlich. Dazu kommen 40 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel wie etwa Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Ein Pflegeberater der Pflegekassen berät bei Fragen oder Problemen unverbindlich und meist kostenlos.
Barrierefreier Umbau
Damit die Pflege zu Hause auch möglich ist, sollte zudem vorher geprüft werden ob die Wohnung bzw. das Haus für die Pflege auch geeignet ist oder eventuell barrierefrei umgebaut werden muss. Die Kosten für einen barrierefreien Umbau können derzeit als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.
Leistungen zur sozialen Sicherung
Mitunter hat das pflegende Familienmitglied auch einen Anspruch auf Leistungen zur sozialen Sicherung. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 bis 5 in häuslicher Umgebung nicht erwerbsmäßig und mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, gepflegt wird. In diesem Fall hat die Pflegeperson einen Anspruch auf Leistungen zur Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.
Häusliche Pflege mit dem Pflegedienst
In vielen Fällen benötigt die Familie jedoch professionelle Unterstützung. Dann kann ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden. Ein großer Vorteil: die pflegebedürftige Person kann in seiner vertrauten Umgebung bleiben. Der Grad der Pflege kann zudem an die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden. Die Höhe des Pflegegeldes ist auch in diesem Fall abhängig vom Pflegegrad.
Der ambulante Pflegedienst bietet neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen und der Hilfe bei der Haushaltsführung zusätzlich auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen an. Der Patient erhält dann sog. „Kombinationsleistungen“, d.h. das Pflegegeld wird nach Abzug der Kosten für den ambulanten Pflegedienst nur noch anteilig ausgezahlt. Wird die Pflege von einem Pflegedienst übernommen, ist es sehr wichtig, dass sich der Patient mit dem Pflegedienst wohl fühlt. Ist das nicht der Fall oder treten Probleme auf kann man den Pflegedienst fristlos kündigen, auch wenn der abgeschlossene Pflegevertrag etwas anderes besagt.
Pflege im Pflegeheim
Ist eine Pflege und Betreuung zu Hause nur noch schwer möglich, ist die Unterbringung im Pflegeheim, in einer seniorengerechten Wohnung oder in einer betreuten Wohnanlage oft die beste Lösung. Eine Pflege im Heim ist jedoch auch die teuerste Lösung. Sollten die Kosten für die Pflege durch die gesetzliche Pflegeversicherung und eventuell durch eine private Zusatzversicherung nicht abgedeckt werden, müssen diese Kosten häufig von den Angehörigen getragen werden.
Achtung Unterhaltszahlungen
Bevor die Kinder für Unterhaltszahlungen herangezogen werden, müssen die pflegebedürftigen Eltern alle Einkünfte aus gesetzlicher und privater Rente und der Pflegeversicherung, aber auch aus ihrem Vermögen ausgeben. Nur einen Schonbetrag von derzeit 5.000 Euro zuzüglich weiterer 5.000 Euro für den Ehegatten muss nicht eingesetzt werden. Beziehen die Eltern Grundsicherung im Alter, müssen sie diese auch beantragen. Diese Einkünfte haben Vorrang vor dem Unterhalt durch die Kinder.
Das geeignete Zuhause finden
Bei der Suche nach einer passenden Unterbringung ist es ratsam, nicht nur auf die „Außendarstellung“ der Einrichtung im Internet oder in Broschüren zu achten. Ein persönliches Gespräch mit Bewohnern und eine Besichtigung vor Ort kann helfen, ein Gefühl für die Atmosphäre im Haus und dem Pflegepersonal und dem Service vor Ort zu bekommen. Ein Blick in die Hausordnung und den Heimvertrag geben weitere Hinweise und Informationen.
Heimverträge nicht mehr einseitig änderbar
Laut ARAG Experten sah eine bislang gängige Klausel von Heimverträgen vor, dass der Betreiber einer Pflege- und anderen Wohneinrichtungen für Senioren das Recht zusteht, den Vertrag einseitig zu ändern – wenn sich z. B. die Betriebskosten erhöhen. Eine Zustimmung der Bewohner war nicht nötig. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist diese fragwürdige Praxis jedoch nun nicht mehr erlaubt. Damit wurden die Rechte von Heimbewohnern gegenüber Betreibern deutlich gestärkt (Bundesgerichtshof, Az.: III ZR 279/15)
Tipp
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(Foto: Alexas_Fotos/Pixabay – CC0 Creative Commons)