Haushaltshilfe für Pflegebedürftige beantragen: So geht’s!

Saugen, putzen, wischen, Wäsche waschen – diese alltäglichen Dinge können besonders für pflegebedürftige Personen zu einer kaum zu bewältigenden Belastung werden. Für eine Entlastung von Pflegebedürftigen sowie Angehörigen kann eine Haushaltshilfe sorgen. Unter Umständen zahlt die Krankenkasse hierfür sogar einen großen Teil der Kosten.
Welche Voraussetzungen dafür nötig sind, wie Sie den Antrag auf eine Erstattung stellen und worauf Sie bei der Suche nach einer Haushaltshilfe achten sollten, erfahren Sie hier!

 


Wie findet man eine passende Haushaltshilfe?

Bei der Suche nach einer passenden Hilfe kann es oft schon genügen, sich unter Freunden oder innerhalb der Familie umzuhören. Meist haben diese Empfehlungen und Tipps eine gute Haushaltshilfe in der Nähe zu finden. Gleichzeitig kann man sich so direkt auch über die Bedingungen informieren, zu denen die jeweilige Kraft üblicherweise arbeitet. Dieses Vorwissen kann spätere Verhandlungen erleichtern. Außerdem gibt es die Möglichkeit über Pflegedienste, Sozialstationen oder Personalagenturen nach einer Haushaltshilfe zu suchen. Generell lassen sich zudem viele Angebote in Stellenbörsen im Internet finden.
Da eine Haushaltshilfe im privaten Zuhause arbeitet, sollte man ihr vertrauen können. Auf jeden Fall sollte man ein persönliches Gespräch vereinbaren. Danach kann man entscheiden, ob die Person sympathisch, zuverlässig, ordentlich und vertrauenswürdig wirkt.

 


Wann erstattet die Krankenkasse die Kosten ?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt üblicherweise dann eine Haushaltshilfe, wenn sich eine Person aufgrund einer schweren Erkrankung, zum Beispiel während oder nach einem Krankenhausaufenthalt, vorübergehend nicht selbst versorgen kann und niemand anderes im Haushalt diese Aufgaben übernehmen kann. Die Krankenkassen zahlen diese Unterstützung jedoch höchstens vier Wochen lang, außer wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben. Dann kann die Zahlungshöchstdauer auf bis zu 26 Wochen erweitert werden.
Wird der Antrag auf Kostenerstattung genehmigt, zahlt die Krankenkasse derzeit bis zu 10€/Stunde für eine selbstorganisierte Haushaltshilfe. Das können beispielsweise Verwandte oder Nachbarn sein. Wenn man lieber auf eine professionelle Hilfe zurückgreifen möchte, sollte man drauf achten, dass die Krankenkasse direkt einen Vertrag mit der Firma abschließt. Ansonsten besteht die Gefahr auf den Kosten sitzen zu bleiben.  10% der entstehenden Kosten muss aber immer dazugezahlt werden. Das sind durchschnittlich derzeit zwischen 5 und 10€ pro Tag.
Eine Ausnahme für die Zahlung einer Haushaltshilfe besteht dann, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung auch die häusliche Versorgung umfasst. Dann ist die Zahlung hierfür ausgeschlossen.

 


Wie beantragt man  eine Haushaltshilfe?

1. Schritt: Zuerst muss ein Antrag auf Haushaltshilfe bei Ihrer Krankenkasse angefordert werden oder direkt von der Internetseite der Kasse heruntergeladen werden. Zusätzlich sollte man einen Termin beim behandelnden Arzt vereinbart werden.
2. Schritt: Danach sollte man sich bei der Krankenkasse informieren, wie lange diese Hilfe bezahlt wird.
3. Schritt: Mit dem behandelnden Arzt sollte dann der Antrag ausgefüllt werden. Dieser sollte beschreiben, wieso man benötigt und in welchem Umfang. Daraufhin kann der Antrag zur Krankenkasse geschickt werden.
4. Schritt: Sodann sollte man sich bei der zuständigen Krankenkasse informieren, ob diese die Haushaltshilfe organisiert oder ob man dies selbst übernehmen muss.
5. Schritt: Sobald man einen positiven Bescheid von der Krankenkasse erhält, kann man mit dem Anbieter die Termine absprechen, an denen die Hilfe kommen soll. Da der Anbieter die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse regelt, muss man den Eigenanteil an die Kasse überweisen.

 

Weitere Informationen:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/haeusliche-pflege-und-haushaltshilfe-von-der-krankenkasse-bezahlen-lassen-11554

 

Weitere Informationen zum Thema  finden Sie im Ratgeber >>

 

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(Foto: congerdesign/Pixabay – CC0 Creative Commons)

 

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