Testament – Den Nachlass regeln

Damit der Nachlass im Todesfall geregelt ist, sollte der sog. „Letzte Wille“ in einem Testament verfügt werden. Erfahren Sie mehr zur Regelung des Nachlasses, zur Erbregelung und den verschiedenen Formen eines Testaments.

 

Was ist ein Testament?

In einem Testament verfügt eine Person, was nach ihrem Tod mit ihrem Erbe geschehen soll. Diese Willenserklärung ist jederzeit widerrufbar.

Zentral ist hierbei die Einsetzung der Erben. Bei dieser gibt es fast keine Einschränkungen. Somit kann neben Familienangehörigen auch jede andere beliebige Person zum Erben ernannt werden und das Vermögen kann auf beliebig viele verschiedene Personen aufgeteilt werden. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, eine Person zu benennen, die das Erbe antreten kann, falls der erstgenannte Erbe dieses nicht tun kann, da er oder sie selbst verstorben ist.

 

Was kann alles in einem Testament geregelt werden?

  • Einsetzung von Erben
  • Vor- und Nacherbschaft: Hierdurch kann der oder die ErblasserIn bestimmten, wer zuerst vom Erbe profitieren (Vorerbe) und ab welchem Zeitpunkt das Vermögen an einen Nacherben weitergegeben werden soll. Ein typisches Beispiel hierfür wäre, dass das Erbe zunächst an den oder die EhepartnerIn geht und später dann in den Besitz der Kinder des oder der ErblasserIn übergeht. Wenn im Testament eine solche Regelung getroffen wird, sollte festgelegt werden, wie frei der Vorerbe mit dem Vermögen umgehen darf.
  • Enterbungen: Als Enterbung bezeichnet man den Ausschluss bestimmter Personen vom Erbe. Werden jedoch die eigenen Kinder, der oder die EhepartnerIn oder auch die Eltern enterbt, führt das nur unter bestimmten und selten vorkommenden Umständen dazu, dass diese keinen Teil des vererbten Vermögens erhalten, da diesen Personen das sogenannte Pflichtteilsrecht zusteht. Daher muss die Enterbung in einem solchen Fall ausdrücklich benannt und ausführlich begründet werden.
  • Vermächtnis: Durch ein Vermächtnis kann der oder die ErblasserIn einer Person einen bestimmten Teil seines Vermögens zukommen lassen, ohne diese als Erbe bzw. Erbin einzusetzen. Das heißt die Person, dem das Vermächtnis zukommen soll, hat selbst keinen Anspruch auf den Teil des Erbes, solang sie nicht auch zusätzlich als Erbe benannt ist. Ihr Anspruch beschränkt sich auf den im Vermächtnis genannten Gegenstand. Dieser kann zum Beispiel auch das Recht sein, über eine bestimmte Zeit in einer Immobilie der oder des Erblassers zu wohnen. Um das Vermächtnis zu erhalten, muss die Person dieses vom eingesetzten Erben einfordern.
  • Teilungsanordnung: Werden mehrere Erben eingesetzt, müssen sich diese als eine sogenannte Erbgemeinschaft darauf einigen, wie sie die Erbschaft aufteilen. Um das zu erleichtern, kann der oder die ErblasserIn festlegen, wer einzelne bestimmte Gegenstände erhalten soll. Die verteilten Gegenstände werden in die Anteile des Erbes, die jeder Erbe bzw. jede Erbin erhält, einberechnet.
  • Vorausvermächtnis: Auch bei dem Vorausvermächtnis bestimmt der oder die Erblasserin, welche Person bestimmte Gegenstände bekommt. Doch hier werden auf die im Testament festgelegten Anteile, die jede Person vom Erbe erhält, hinzugerechnet. Die hier benannten Personen werden also bevorzugt.

 

Welche Formen des Testaments gibt es?

Es kann entweder ein eigenhändiges Testament erstellt werden oder ein öffentliches. Die eigenhändige Form der Verfügung ist nur gültig, wenn der oder die ErblasserIn sie per Hand verfasst. Diese Form des Testaments ist flexibel, wohingegen die öffentliche Form der Nachlassregelung sicherer ist, da diese von einem Notar formuliert und amtlich verwahrt wird.

 

Vor- und Nachteile: Eigenhändiges und Öffentliches Testament:

Eigenhändiges Testament:

+ Es kann allein vom Erblasser, überall und jederzeit formuliert werden.

+ Die Verfassung ist kostenfrei.

+ Es kann jederzeit verändert werden.

+ Kann vom Amtsgericht aufbewahrt werden.

– Die Gefahr, dass es im Erbfall nicht auffindbar ist bzw. bis dahin verloren gegangen ist, ist größer. Und es besteht ein Risiko, dass es unwirksam wird.

Öffentliches Testament:

+ Ein Notar berät den oder die ErblasserIn bei Formulierungen.

+ Es wird sicher verwahrt.

+ Für die Erben entstehen meist keine zusätlichen Kosten, da es den Erbschein ersetzt.

– Notarkosten

– Es ist zeitaufwendiger und weniger flexibel.

 

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Weitere Informationen zum Thema

Regelungen im Testament:

Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einem Erbe

 

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