Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine Person einer anderen die Befugnis dazu geben, stellvertretend für sie zu handeln und Entscheidungen zu treffen. Dabei kann sich die Vollmacht auf alle Angelegenheiten der Person beziehen (Generalvollmacht) oder auch auf Teilbereiche (Teilvollmacht z.B. für Finanzangelegenheiten). Somit kann vermieden werden, dass ein Betreuungsgericht darüber entscheidet, wer die Person im Bedarfsfall betreuen soll.
Ab wann gilt diese?
Ab wann die Vorsorgevollmacht gelten soll, wird von der Person entschieden, die diese unterzeichnet. Meist gilt sie ab dem Zeitpunkt, ab dem die Person nicht mehr dazu in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen. Das kann aufgrund einer Krankheit (z.B. Demenz) oder aufgrund eines Unfalls der Fall sein. Wenn die unterzeichnende Person das wünscht, kann die Vollmacht jedoch auch schon früher gelten.
Ab welchem Alter kann sie aufgesetzt werden?
An dem Zeitpunkt, an dem die Person eine andere bevollmächtigt, muss sie geschäftsfähig und volljährig sein. Sollte das nicht der Fall sein, besitzt die die Vollmacht keine Gültigkeit.
Die Vollmacht sollte schriftlich verfasst und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein.
Was gehört hinein?
Wo sollte eine Vollmacht aufbewahrt werden?
Ob beim Notar, Anwalt oder heimischer Schreibtisch: Der Hinterlegungsort kann frei bestimmt werden.
Broschüren und Formulare:
Weiterführende Informationen:
http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html