Patientenverfügung: Grundlagen, Broschüre und Mustertexte

Patientenverfügung: Was soll medizinisch unternommen werden, wenn ich entscheidungsunfähig bin?

Im Falle, dass ein Patient nicht mehr selbst entscheiden kann, welche medizinischen Maßnahmen in einer aktuellen Situation z. B. bei einem Unfall durchzuführen oder zu unterlassen sind, kann er dies mit einer schriftlichen Patientenverfügung vorsorglich festlegen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in akuten Lage nicht mehr geäußert werden kann.

Gesetzliche Definition
§ 1827 BGB enthält eine Legaldefinition der Patientenverfügung:

„Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation des Betreuten zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.“

Vollständiger Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1827.html

Wer kann eine Patientenverfügung verfassen?
Jede und jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen. Diese kann jederzeit widerrufen werden.

Was passiert, wenn keine Verfügung vorliegt?
Wenn keine Patientenverfügung vorliegt oder die Verfügung zu ungenau ist, entscheiden in der Regel die Vertreter gemeinsam mit den Ärzten auf der Basis des mutmaßlichen Patientenwillens über eine anstehende Behandlung.
Kann, bei einer besonders folgenschweren Entscheidungen, keine Einigung über den tatsächlichen Willen des betroffenen Patienten getroffen werden, muss der Vertreter die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen.

Mustervorlage
Zur Erstellung einer individuellen Patientenverfügung können Sie als Anregung und Formulierungshilfe die Textbausteine vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz BMJV nutzen. Ein Arzt kann Ihnen darüber hinaus attestieren, dass Sie bei Abgabe der Erklärung einwilligungsfähig sind. Beachten Sie aber, dass eine derartige Bestätigung jedoch keine zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung ist.

1) Textbausteine:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Patientenverfuegung_Textbausteine_word.html

2) Wichtige Informationen zum Beschluss des BGH vom 6. Juli 2016
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/Zusatzinformationen/Betreuungsrecht/Anmerkungen_Urteil_BGH.html

Kostenlose Broschüre
Der Ratgeber des BMJV: „Patientenverfügung; Leiden, Krankheit, Sterben, Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin?“ bietet eine gut verständliche Darstellung und Erläuterung der Rechte von Patienten.

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