Todesfall: Was muss alles geregelt werden?

Bei einem plötzlichen Todesfall kommt neben dem Schock und der Trauer oft auch noch Überforderung hinzu. Welche organisatorischen Aufgaben müssen die Hinterbliebenen jetzt meistern? Informieren Sie sich hier über die ersten Schritte, Formalitäten und Aufgaben bei einem Todesfall.

 

1. Ausstellung eines Totenscheins
Ein Arzt muss offiziell den Tod  feststellen. Danach wird der Tod per Totenschein bescheinigt. Diesen Totenschein benötigen Sie, um die Sterbeurkunde beim Standesamt zu beantragen.

 

2. Sterbeurkunde
Spätestens bis zum dritten Werktag muss ein Hinterbliebener mit dem Totenschein zum Standesamt gehen, um sich eine Sterbeurkunde zu besorgen. Um die Sterbeurkunde zu erhalten, müssen auch die Geburtsurkunde und der Personalausweis des Toten, bei Verheirateten zudem die Eheurkunde, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil vorgelegt werden. Ein Standesbeamte beurkundet sodann den Sterbefall. Beachten Sie: Die Sterbeurkunde wird z. B. für die Abmeldung von Renten, Kontoauflösungen, Kündigungen von Versicherungen oder Nachlassangelegenheiten gebraucht, daher sollten Sie sich unbedingt mehrere (empfohlen 10 Stück) Exemplare ausstellen lassen!

 

3. Verträge kündigen
Versicherungen, Energieversorger, Telefonanbieter, Vermieter oder Vereine müssen schriftlich über den Tod informiert werden, um die jeweiligen Verträge zu kündigen. Hierfür muss in einigen Fällen eine Kopie, manchmal auch eine Original-Sterbeurkunde vorgelegt werden.

 

4. Bestattungsinstitut auswählen
Nehmen Sie Kontakt mit einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl auf. Besprechen Sie mit dem Instutut, welche Aufgaben der Bestatter übernehmen soll. Ratsam ist es hierbei ein Familienmitglied oder einen Freund mit zum Gespräch zu nehmen. Dann können Sie gemeinsam überlegen, wie die Beerdigung aussehen soll.

 

5. An das Testament denken
Sofern ein Testament existiert, müssen Sie es beim Nachlassgericht des Amtsgerichts am Wohnort des Verstorbenen abgeben. Das Nachlassgericht setzt einen Termin zur Testamentseröffnung an und benachrichtigt die Erben.

 

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(Foto: vlanka/Pixabay – CC0 Creative Commons)

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